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Das Sanitätsdienstkonzept

Zu einer umfassenden Sicherheitskonzeption gehört unter anderem auch ein Sanitätsdienstkonzept. In der Regel wird dies durch den Sanitätsdienstleister erstellt, in weniger häufigen Fällen von einem Sicherheitsplaner.

Auch wenn ein Sanitätsdienstkonzept eigentlich Standard für jeden Auftrag sein sollte, der über eine Sportplatzwache (also einen Dienst mit lediglich einem Trupp) hinausgeht, hat sich ein solches Vorgehen noch nicht deutschlandweit durchgesetzt.

Zudem unterscheidet sich die Qualität von Sanitätsdienstkonzepten leider erheblich. Wirkliche Standards findet man kaum und es scheint eine hohe Unsicherheit zu herrschen, welchen Umfang ein solches Konzept haben soll. Eine bloße Übersicht der eingesetzten Einheit ist ganz sicher nicht ausreichend.

Mein Rat ist, sich bei der Erstellung eines Sanitätsdienstkonzeptes an die DV 100 zu halten und als Grundlage die Anlage zur Erstellung eines Marschbefehls zu nutzen.

Dort erfolgt eine Hauptgliederung in die Themen: Lage, Auftrag, Durchführung, Versorgung, Führung und Verbindung. Sind diese Themen ausreichend beschrieben, hat man schon recht umfangreich gearbeitet. Je nach Größe der Veranstaltung sollte die Gliederung dann noch mit den Themen: MANVund Ordnung des Raumesergänzt werden.

Bei sehr großen Veranstaltungen ist es notwendig eine ausführliche Risikoanalyse zum Sanitätsdienst zu erstellen und darzulegen, wie das Mengengerüst hergeleitet wurde. Dabei empfehle ich sich von einem Fachplaner beraten zu lassen oder gar das Sanitätsdienstkonzept extern erstellen zu lassen. Hierfür spricht auch, dass die Ermittlung des vorzuhaltenden Mengengerüstes – gerade bei sehr großen Events – nicht durch den Dienstleister erfolgen soll. Die Gründe dazu habe ich in einem anderen Beitrag zusammengefasst (https://www.evs-safety.de/kalkulation-sanitaetsdienst/).

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