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Geschäftsbedingungen EVS-Safety

Hinweise

EVS Safety (früher “Eichenbrenner Veranstaltungssicherheit”) hat seinen Sitz in der

Haidelmoosweg 27a

78467 Konstanz

“EVS-Seminare” und “Eichenbrenner Veranstaltungssicherheit” sind Marken von EVS-Safety

 

Teilnahmebedingungen der Seminare finden Sie nach den Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen Website

  1. Geltungsbereich
    Die Vertragsbeziehungen zwischen EVS Safety und dem Kunden richten sich ausschließlich nach den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung. Der Kunde erkennt mit der schriftlichen Auftragserteilung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an, wenn nicht ausdrücklich widersprochen wird.
  2. Umfang und Ausführung des Auftrages
    Verträge, Anmeldungen, Stornierungen und sonstige Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Erklärungen, Bestätigungen oder Zusagen von Mitarbeitern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder der schriftlichen Bestätigung. Mündliche Absprachen haben keine Rechtswirksamkeit. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot inklusive etwaiger schriftlicher Auftragsbestätigungen. Soweit Fristen für die Auftragsdurchführung bestimmt wurden, sind diese nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  3. Geheimhaltung
    EVS Safety verpflichtet sich, alle Ergebnisse, die in Zusammenhang mit einem Auftrag erarbeitet werden, dem Kunden zur Verfügung zu stellen und alle erhaltenen oder gewonnenen Informationen streng vertraulich zu behandeln, es sei denn, dass sie der Auftraggeber schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet. Die Geheimhaltungspflicht besteht über das Vertragsverhältnis hinaus fort und gilt auch für Dritte, die als Unterauftragnehmer von EVS Safety im Rahmen des Auftrages tätig werden. Die Geheimhaltungspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrnehmung berechtigter Interessen von EVS Safety erforderlich ist.
  4. Datenspeicherung
    Durch die Anmeldung erklärt sich der Kunde mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung einverstanden.
  5. Verjährung
    Sämtliche Ansprüche gegen EVS Safety verjähren ein Jahr nach Erbringung der Leistung. Dies gilt nicht in den Fällen, in denen die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer ist.
  6. Allgemeine Bestimmungen
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen davon unberührt.
  7. Gerichtsstand
    Der Gerichtsstand ist Konstanz. Soweit nichts anderes schriftlich bestimmt wird, ist der Erfüllungsort Konstanz.
  8. Preise
    Die angegeben Preise gelten bei Selbstabholung, die Rückgabe muss vom Auftragnehmer veranlasst und bezahlt werden.9.

Stand Geschäftsbedingungen Website: 30.10.2018

Geschäftsbedingungen Shop

1) Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) des Dennis Eichenbrenner (nachfolgend “Verkäufer”), gelten für alle Verträge zur Lieferung von Waren, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Verkäufer hinsichtlich der vom Verkäufer in seinem Online-Shop dargestellten Waren abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Für Verträge zur Lieferung von Tickets gelten diese AGB entsprechend, sofern insoweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist. Dabei regeln diese AGB lediglich den Verkauf von Tickets für bestimmte, in der Artikelbeschreibung des Verkäufers näher bezeichnete Veranstaltungen und nicht die Durchführung dieser Veranstaltungen. Für die Durchführung der Veranstaltungen gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen im Verhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter sowie ggf. hiervon abweichende Bedingungen des Veranstalters. Sofern der Verkäufer nicht zugleich auch Veranstalter ist, haftet er nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung, für die ausschließlich der jeweilige Veranstalter verantwortlich ist.

1.3 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.4 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2) Vertragsschluss

2.1 Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.

2.2 Der Kunde kann das Angebot über das in den Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren ab.

2.3 Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,

  • indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
  • indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder
  • indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

2.4 Bei Auswahl einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: „PayPal“), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder – falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full. Zahlt der Kunde mittels einer im Online-Bestellvorgang auswählbaren von PayPal angebotenen Zahlungsart, erklärt der Verkäufer schon jetzt die Annahme des Angebots des Kunden in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde den den Bestellvorgang abschließenden Button anklickt.

2.5 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Verkäufers wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Verkäufer erfolgt nicht.

2.6 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Verkäufers kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den den Bestellvorgang abschließenden Button anklickt.

2.7 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

2.8 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

3) Widerrufsrecht

3.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.

3.2 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers.

4) Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.

4.2 Die Zahlungsmöglichkeit/en wird/werden dem Kunden im Online-Shop des Verkäufers mitgeteilt.

4.3 Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.

4.4 Bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Verkäufer behält sich vor, die Zahlungsart Rechnungskauf nur bis zu einem bestimmten Bestellvolumen anzubieten und diese Zahlungsart bei Überschreitung des angegebenen Bestellvolumens abzulehnen. In diesem Fall wird der Verkäufer den Kunden in seinen Zahlungsinformationen im Online-Shop auf eine entsprechende Zahlungsbeschränkung hinweisen.

5) Liefer- und Versandbedingungen

5.1 Bietet der Verkäufer den Versand der Ware an, so erfolgt die Lieferung innerhalb des vom Verkäufer angegebenen Liefergebietes an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich.

5.2 Scheitert die Zustellung der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die dem Verkäufer hierdurch entstehenden angemessenen Kosten. Dies gilt im Hinblick auf die Kosten für die Hinsendung nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt. Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kunden die in der Widerrufsbelehrung des Verkäufers hierzu getroffene Regelung.

5.3 Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und der Verkäufer dem Kunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat.

5.4 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.

5.5 Bietet der Verkäufer die Ware zur Abholung an, so kann der Kunde die bestellte Ware innerhalb der vom Verkäufer angegebenen Geschäftszeiten unter der vom Verkäufer angegebenen Adresse abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.

5.6 Tickets werden dem Kunden wie folgt bereitgestellt:

– per E-Mail

6) Eigentumsvorbehalt

Tritt der Verkäufer in Vorleistung, behält er sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

7) Mängelhaftung (Gewährleistung)

7.1 Soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervon abweichend gilt bei Verträgen zur Lieferung von Waren:

7.2 Handelt der Kunde als Unternehmer,

  • hat der Verkäufer die Wahl der Art der Nacherfüllung;
  • beträgt bei neuen Waren die Verjährungsfrist für Mängel ein Jahr ab Ablieferung der Ware;
  • sind bei gebrauchten Waren die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen;
  • beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.

7.3 Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht

  • für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden,
  • für den Fall, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat,
  • für Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,
  • für eine ggf. bestehende Verpflichtung des Verkäufers zur Bereitstellung von Aktualisierungen für digitale Produkte, bei Verträgen zur Lieferung von Waren mit digitalen Elementen.

7.4 Darüber hinaus gilt für Unternehmer, dass die gesetzlichen Verjährungsfristen für einen ggf. bestehenden gesetzlichen Rückgriffsanspruch unberührt bleiben.

7.5 Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.

7.6 Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.

8) Einlösung von Aktionsgutscheinen

8.1 Gutscheine, die vom Verkäufer im Rahmen von Werbeaktionen mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer unentgeltlich ausgegeben werden und die vom Kunden nicht käuflich erworben werden können (nachfolgend “Aktionsgutscheine”), können nur im Online-Shop des Verkäufers und nur im angegebenen Zeitraum eingelöst werden.

8.2 Einzelne Produkte können von der Gutscheinaktion ausgeschlossen sein, sofern sich eine entsprechende Einschränkung aus dem Inhalt des Aktionsgutscheins ergibt.

8.3 Aktionsgutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.

8.4 Bei einer Bestellung können auch mehrere Aktionsgutscheine eingelöst werden.

8.5 Der Warenwert muss mindestens dem Betrag des Aktionsgutscheins entsprechen. Etwaiges Restguthaben wird vom Verkäufer nicht erstattet.

8.6 Reicht der Wert des Aktionsgutscheins zur Deckung der Bestellung nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen vom Verkäufer angebotenen Zahlungsarten gewählt werden.

8.7 Das Guthaben eines Aktionsgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.

8.8 Der Aktionsgutschein wird nicht erstattet, wenn der Kunde die mit dem Aktionsgutschein ganz oder teilweise bezahlte Ware im Rahmen seines gesetzlichen Widerrufsrechts zurückgibt.

8.9 Der Aktionsgutschein ist nur für die Verwendung durch die auf ihm benannte Person bestimmt. Eine Übertragung des Aktionsgutscheins auf Dritte ist ausgeschlossen. Der Verkäufer ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die materielle Anspruchsberechtigung des jeweiligen Gutscheininhabers zu prüfen.

9) Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

10) Alternative Streitbeilegung

10.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

10.2 Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

Teilnahmebedingungen für Seminare der Fa. EVS-Safety

§1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Teilnahmebedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der EVS-Safety, Ernst-Sachs-Straße 7, 78467 Konstanz, Inhaber Dennis Eichenbrenner,(im Folgenden „EVS-Safety“ genannt) mit ihrem Vertragspartner (“Teilnehmer”), der an ihren Seminaren, Workshops und anderen Veranstaltungen („Veranstaltung“) teilnimmt

(2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers gelten nur, soweit die EVS-Safety ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§2 Zustandekommen des Vertrages / Vertragsgegenstand

(1) Angebote der EVS-Safety sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend.

(2) Durch die Übermittlung seiner Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronische Post, über das Anmeldeformular auf der Webseite der EVS-Safety oder durch mündliche Absprache gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot für den Vertragsschluss ab.

(3) Ein Vertrag mit der EVS-Safety kommt zustande, wenn die EVS-Safety das Angebot innerhalb von 14 Tagen annimmt.

(4) Die Person, die nicht selbst der alleinige Teilnehmer ist (die also nicht die Teilnahmeberechtigung ausschließlich für sich selbst erwirbt oder bestellt sondern für Dritte, „Besteller“), steht dafür ein, dass der Teilnehmer, der von ihm die Teilnahmeberechtigung erhält, Kenntnis dieser AGB erhält und sie akzeptiert.

(5) Die EVS-Safety kann einzelne Bestandteile einer Veranstaltung ändern, wenn dies erforderlich ist und damit nicht wesentliche Teile der Veranstaltung verändert werden. Der Teilnehmer bzw. der Besteller haben dann keinen Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Teilnahmepreises, wenn die Änderung nicht wesentlich und nach den Umständen des Einzelfalls zumutbar ist sowie den Zweck des Vertrages nicht gefährdet.

(6) Die EVS-Safety schuldet, soweit Vorträge, Referate usw. Vertragsgegenstand sind, eine ordnungsgemäße Auswahl von Referenten und Sprechern, ist aber nicht verantwortlich für deren Inhalte und Behauptungen, soweit der Inhaber nicht selbst Referent ist.

Sie kann einzelne Referenten und Sprecher durch andere gleichwertige Referenten und Sprecher ersetzen, soweit dies dem Teilnehmer zumutbar ist und der Zweck der Veranstaltung sowie ihre Inhalte nicht wesentlich verändert werden.

(7) Die EVS-Safety ist berechtigt, dem Teilnehmer über die von ihm angegebenen Kommunikationsmittel Informationen zur Veranstaltung zukommen zu lassen.

(8)Das Hausrecht obliegt der EVS-Safety.

3 Teilnehmergebühren

(1) Soweit eine Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung erhoben wird, ergibt sie sich aus den Preisangaben oder den Angeboten der EVS-Safety.

(2) Alle Abrechnungen erfolgen in Euro.

(3) Sämtliche Zahlungen, soweit Teilnahmegebühren oder andere Kosten erhoben werden, sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig und zu zahlen, in jedem Fall aber vor Beginn der Veranstaltung, soweit nicht ausdrücklich ein anderes Zahlungsziel vereinbart ist.

(4) Sämtliche Leistungen der EVS-Safety verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.

(5) Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer ohne ein Verschulden der EVS-Safety nicht in Anspruch genommen, so werden die vereinbarten Teilnahmegebühren sowie etwa zusätzliche weitere vereinbarte Gebühren und Kosten (z.B. Tagungspauschalen) dennoch fällig.

4 Teilnahmeberechtigungen, Wiederverkauf, Rücknahme/Umtausch

(1) Die Teilnahmeberechtigungen werden, soweit als Versandart der Post- oder Mailversand ausgewählt ist, an die vom Käufer angegebene Adresse verschickt.

(2) Ist der Preis der Teilnahme ermäßigt, muss der Grund der Ermäßigung zum Zeitpunkt des Veranstaltungsbesuchs vorliegen und auf Anforderung der EVS-Safety durch den Teilnehmer nachgewiesen werden.

(3) Der Kauf von Teilnahmeberechtigungen zum Zweck des gewerblichen Wiederverkaufs ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der EVS-Safety

(4) Eine Rücknahme oder ein Umtausch der Teilnahmeberechtigungen ist nicht möglich.

5 Widerrufsrecht: Ausschluss des Widerrufsrechts beim Kauf von Teilnahmeberechtigungen

Beim Kauf der Teilnahmeberechtigungen besteht für den Käufer, soweit er Verbraucher ist, kein Widerrufsrecht (siehe § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB: Bei einem Vertrag für den Kauf der Teilnahmeberechtigungen handelt es sich um eine Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigung, da der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin vorsieht). Der Kauf eines oder mehrerer Tickets ist damit verbindlich. Eine Rücknahme oder ein Umtausch der Teilnahmeberechtigungen ist nicht möglich.

6 Allgemeine Teilnahmebedingungen

(1) Der Teilnehmer ist selbst für die rechtzeitige Anreise, Rückreise und Einhaltung etwaiger Einreisebestimmungen und deren rechtzeitiger Vorbereitung (z.B. Beschaffung ggf. notwendiger Unterlagen) verantwortlich.

(2) Es ist dem Teilnehmer verboten,
a. den Veranstaltungsablauf zu stören,
b. in Gebäuden außerhalb der gekennzeichneten Raucherbereiche zu rauchen,
c. strafbare, ordnungswidrige oder allgemein zu missbilligende Handlungen vorzunehmen oder dabei behilflich zu sein oder dazu anzustiften,
d.Anlagen und Einrichtungen zu beschmieren, zu beschädigen oder zu entfernen,
e. das Veranstaltungsgelände zu verunreinigen,
f. Werbung jeglicher Art zu betreiben oder Flugblätter oder sonstige Materialien zu verteilen, sofern dies vom Veranstalter nicht zuvor ausdrücklich und schriftlich erlaubt wurde,
g. den Besuch der Veranstaltung zur politischen, religiösen oder anstößigen Meinungsäußerung zu nutzen oder dazu anzustiften,
h. die Veranstaltung ganz oder teilweise oder Personen zu fotografieren, zu filmen oder sonst aufzuzeichnen, soweit dies vom Veranstalter nicht zuvor ausdrücklich und schriftlich erlaubt wurde.

Bei Verstoß kann die EVS-Safety den Teilnehmer aus der Veranstaltung verweisen. In diesem Fall hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung des Teilnahmepreises. Das Recht der EVS-Safety, Schadenersatz geltend zu machen, bleibt unberührt.

7 Urheberrechte

(1) Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen und Dateien unterliegen dem Urheberrechtsgesetz auch dann, wenn sie im Einzelfall nicht die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht haben sollten. Der Teilnehmer darf die Unterlagen und Dateien nur für den Privatgebrauch und im Rahmen der Erlaubnisse des Urheberrechtsgesetzes verwerten.

(2) Fotoaufnahmen während der Veranstaltung durch den Teilnehmer sind in der Veranstaltung gestattet, soweit sie lediglich einen unwesentlichen Teil der Veranstaltung aufzeichnen oder der Teilnehmer sie zu privaten Zwecken erstellt. Der Teilnehmer ist aber selbst verantwortlich für die Beachtung der Persönlichkeitsrechte anderer Teilnehmer und Dritter sowie sonstiger Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte, Eigentumsrechte).

8 Kündigung und Rücktritt der EVS-Safety

(1) Der EVS-Safety kann den Vertrag 14 Tage vor der Veranstaltung kündigen, wenn die Mindest-Teilnehmerzahl der jeweiligen Veranstaltung nicht erreicht wird oder wenn der vorgesehene Referent ohne Verschulden der EVS-Safety krankheitsbedingt ausfällt und ein Ersatzreferent nicht zur Verfügung steht. Der Teilnehmer hat in diesem Fall nur einen Anspruch auf Rückerstattung seiner bereits bezahlten Teilnahmegebühren, anderweitige Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht. Soweit möglich, versucht die EVS-Safety einen Ersatztermin anzubieten, auf den der Teilnehmer kostenfrei umbuchen kann.

(2) Die EVS-Safety kann den Vertrag kündigen bzw. den Zutritt zur Veranstaltung verweigern, wenn die vereinbarte Teilnahmegebühr oder sonstige fällige Fremd- und Drittkosten nicht oder nicht vollständig spätestens vor Beginn der Veranstaltung bezahlt sind. Die EVS-Safety behält in diesem Fall aber den Anspruch auf Zahlung der Teilnahmegebühren und Kosten.

9 Stornierung durch den Teilnehmer

(1) Soweit der Teilnehmer den Vertrag aus einem Grund aufheben möchte, den die EVS-Safety nicht zu vertreten hat („Stornierung“), so ist dies mit Rücksprache mit der EVS-Safety grundsätzlich möglich; die EVS-Safety darf die Aufhebung nicht wider Treu und Glauben verweigern. In dem Fall einer einvernehmlichen Aufhebung des Vertrages kann die EVS-Safety angesichts der Tatsache, dass sie erfahrungsgemäß bei kurzfristiger Absage keine Möglichkeit mehr hat, die freien Plätze anderweitig zu vergeben und er ggf. selbst ihre Beauftragten nicht mehr kostenfrei stornieren kann, Kosten und Gebühren usw. nach folgender Maßgabe geltend machen, soweit die Vertragspartner nichts Abweichendes vereinbaren.

(2) Die EVS-Safety kann wahlweise die konkret vereinbarten Kosten abzüglich ersparter Aufwendungen geltend machen oder ihre Kosten und ihren entgangenen Gewinn mit einer Pauschale abrechnen. In diesem Fall gelten dann folgende Pauschalen:
a. bis 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung: kostenfrei.
b. bis zum 14. Tage vor der Veranstaltung: 50 % der Teilnahmegebühr.
c. Danach 100 % der Teilnahmegebühr.

(3) Soweit der Teilnehmer eine Umbuchung auf einen anderen Termin vornimmt und die EVS-Safety diese Umbuchung akzeptiert, bleibt maßgeblich für die Berechnung der vorgenannten Fristen der Vertragsschluss, der zu dem ersten Termin geführt hat, der umgebucht wurde; d.h. dass durch eine Umbuchung die Stornofristen nicht verlängert werden bzw. von neuem anfangen.

(4) Soweit der Teilnehmer nachweist, dass der EVS-Safety ein geringerer Schaden als die Stornierungspauschale oder gar kein Schaden entstanden ist, muss der Teilnehmer nur den geringeren Betrag oder, soweit kein Schaden entstanden ist, keine Stornopauschale bezahlen.

(5) Der Teilnehmer kann bei Stornierung zur Vermeidung von Stornierungskosten einen Ersatzteilnehmer stellen, soweit dieser die Zulassungskriterien erfüllt und die Veranstaltung noch nicht begonnen hat.

(6) Soweit die EVS-Safety pro Teilnehmer an die von ihr gemietete Veranstaltungsstätte eine Pauschale für Gastronomie/Catering usw. (Tagungspauschale, Verpflegungspauschale) zahlen muss, so ist der Teilnehmer im Falle seiner Stornierung verpflichtet, diese Pauschale bzw. die dort entstandenen Stornierungskosten zu erstatten. Dies gilt entsprechend für andere Fremdkosten, die bei Dritten entstehen. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer die Tagungspauschale oder sonstige Fremdkosten direkt dem jeweiligen Leistungsträger schuldet und der Leistungsträger diese Kosten bei der EVS-Safety geltend macht; insoweit ist der Teilnehmer zur Freistellung verpflichtet.

10 Höhere Gewalt

(1) Im Falle Höherer Gewalt, die zu einer Nichtdurchführung des Vertrages, einem Abbruch oder einer Unterbrechung der Veranstaltung führt, kann die EVS-Safety vom Teilnehmer die angefallenen Kosten und die bis dahin erbrachten Leistungen ersetzt bzw. vergütet verlangen, soweit es sich bei dem Teilnehmer um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt und die EVS-Safety die Leistungen nicht zumutbar anderweitig verwerten kann oder bösgläubig zu verwerten unterlässt.

(2) Die EVS-Safety kann die Veranstaltung auch aus Gründen der Pietät absagen bzw. dem Teilnehmer einen alternativen Termin anbieten. Pietätsgründe sind gegeben, wenn zumindest auch in der Region des Veranstaltungsortes Trauerbeflaggung angeordnet ist oder vorgenommen wird oder sie bevorsteht, oder wenn ein schwerer Unfall bzw. Unglück innerhalb 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn geschieht, über das in der Region des Veranstaltungsortes in der überwiegenden Anzahl der Medien berichtet wird, oder wenn der Vorfall vor mehr als 24 Stunden geschehen ist, aber die Berichterstattung in der überwiegenden Anzahl der Medien durch Sondersendungen noch präsent ist, oder wenn vergleichbare Veranstaltungen aufgrund desselben Vorfalls abgesagt werden. In diesem Fall erstattet die EVS-Safety den Teilnahmepreis ohne etwa angefallene Vorverkaufsgebühren zurück, Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

(3) Beruft sich ein Dienstleister bzw. Leistungsträger der EVS-Safety auf Höhere Gewalt und führt die im Nachunternehmerverhältnis geschuldete Leistung daher nicht aus, so wird auch die EVS-Safety von ihrer Leistungspflicht gegenüber dem Teilnehmer frei, soweit sie diese gegenüber dem Teilnehmer selbst schuldet und der Teilnehmer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.

11 Datenschutz

(1) Soweit dies für die Begründung, Durchführung oder Beendigung dieses Vertrages notwendig ist, wird die EVS-Safety die personenbezogenen Daten des Teilnehmers erheben, verarbeiten und nutzen. Die EVS-Safety wird diese insbesondere nicht verkaufen oder in sonstiger Weise verwerten. Nur auf behördliche oder gesetzliche Anforderungen sowie bei gesetzlichen Mitteilungspflichten wird sie die Daten verarbeiten, insbesondere an die staatlichen Stellen übermitteln.

(2) Im Übrigen gelten die Datenschutzhinweise der EVS-Safety.

12 Haftung der EVS-Safety

(1) Die EVS-Safety haftet für beim Teilnehmer verursachte Sach- und Vermögensschäden unbeschränkt, soweit sie von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden.

(2) Die EVS-Safety haftet für beim Teilnehmer verursachte Sach- und Vermögensschäden, soweit sie von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursacht wurden, jedoch nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). Die Haftung der EVS-Safety für leichte Fahrlässigkeit ist in der Höhe beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

(3) Für beim Teilnehmer von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haftet die EVS-Safetyhingegen in vollem Umfang, also für jede Art von Fahrlässigkeit und für Vorsatz.

13 Erfüllungsort, Gerichtsstand,Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

(1) Erfüllungsort ist der Ort der Veranstaltung.

(2) Als Gerichtsstand wird der Geschäftssitz der EVS-Safety vereinbart, wenn der Teilnehmer Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Die EVS-Safety ist aber berechtigt, in diesem Fall auch am Sitz des Teilnehmers zu klagen.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

 

Stand der Teilnahmebedingungen: November 2018.

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