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Brandschutz in Hotels

Brandschutz in Hotels und Beherbergungsbetrieben

Brandschutz in Hotels und Beherbergungsbetrieben, sowie in Gaststätten: ein besonders wichtiges Thema, vornehmlich aufgrund der Sicherheit Ihrer Besucher. Doch neben den zahlreichen gesetzlichen Vorschriften gilt es insbesondere auch die Vorgaben:

– der Berufsgenossenschaft,
– der Verbände,
– sowie der Feuerversicherer

zu kennen und einzuhalten. 

Zuständig und in der Pflicht ist der Betreiber, also in der Regel der Direktor (oder Geschäftsführer).
Wir unterstützen Sie bei dieser Aufgabe, zum Beispiel als externer Brandschutzbeauftragter.

Brandschutz in Hotels und Beherbergungsbetrieben
Betrieblicher Arbeitsschutz und Fachkraft für Arbeitssicherheit

Der externe Brandschutzbeauftragte

… unterstützt sie in allen Aspekten des Brandschutzes. Er führt regelmäßig Brandschutzbegehungen durch und überblickt die Prüffristen Ihrer brandschutztechnischen Einrichtungen. Er entlastet damit die Hotelleitung und sorgt für einen sicheren Betrieb. Eine professionelle Brandschutzbegehung ähnelt einem Audit. Sie liefert einen ausführlichen Bericht als Fazit.

Ein Brandschutzbeauftragter kann Sie unterstützen bei:

  • der Einhaltung der geltenden Vorschriften und Vorgaben
  • der Fortschreibung der Brandschutzordnung
  • der Qualifizierung ihrer Angestellten als Brandschutzhelfer und der vorgeschriebenen Schulung mit Feuerlöschern
  • der Kontrolle der Fluchtwege und deren Beschilderung
  • der Erstellung einer Notfallplanung
  • auf Wunsch der Durchführung einer Evakuierungsübung
  • und vielem mehr!

Notfallplan für ihr Hotel

Wissen Ihre Angestellten was im Brandfall konkret zu tun ist?

Wer prüft, ob ein Alarm echt ist und wer warnt die Gäste?

Hotels sollen für solche Fälle über einen Notfallplan verfügen, teilweise ist dieser Vorschrift.

Ein Notfallplan gibt Überblick über die Zuständigkeiten in Ihrem Betrieb. Er enthält alle wichtigen Rufnummern und Notfallkontakte

Er beschreibt einen Ablaufplan für die wichtigsten Szenarien mit konkreten Handlungsanweisungen

Er enthält einen Evakuierungsplan.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung!

Feuermelder Brandschutz Eichenbrenner Veranstaltungssicherheit EVS Safety Konstanz Bodensee
Fachkraft für Arbeitssicherheit im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes

An was ist zu denken?

Die Brandschutzorganisation in Hotels ist komplex. Außerdem sind die Vorschriften umfangreich.

Unter anderem ist zu beachten, dass

– es aktuelle Flucht- und Rettungspläne gibt und diese gut sichtbar ausgehängt sind

– ein Brandschutzkonzept existiert, zudem sollte ein Notfallplan vorhanden sein

– es eine Brandschutzordnung gibt und diese ständig fortgeschrieben wird

– ein Verantwortlicher für den Brandschutz benannt ist, in größeren Häusern in der Regel ein Brandschutzbeauftragter

– es eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern gibt

– ausreichend Feuerlöscher verfügbar und betriebsbereit sind

– eine Liste der Brandschutzsysteme existiert und Prüffristen aller brandschutztechnischen Einrichtungen eingehalten werden

– und vieles mehr

Mit Sicherheit gut beraten!

– in allen Fragen des Brandschutzes

– zur Vorhaltung von Feuerlöschern und anderen Löschmitteln 

– zu der Erstellung einer Notfallplanung

– zur Erstellung und/oder Fortschreibung ihrer Brandschutzordnung

Außerdem stellen wir Ihnen einen externen Brandschutzbeauftragten.

Dennis Eichenbrenner

Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot an

EVS-Safety

Dennis Eichenbrenner
Fachplaner für Besuchersicherheit
Haidelmoosweg 27a
D-78467 Konstanz

Tel.: +49 (0)7531 922 93 44
Mail: info@evs-safety.de
Web: www.evs-safety.de


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