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Brandschutzberatung

Brandschutzberatung

Die Vorgaben und Regelungen zum Thema Brandschutz sind kaum zu Überblicken, deren Einhaltung aber erforderlich.
Gerne beraten wir Sie in allen Bereichen des Brandschutzes. Ebenso stellen wir Ihnen auf Wunsch einen externen Brandschutzbeauftragten und beraten Sie in Ihrem Betrieb.

Für Betriebe, aber auch für Veranstaltungen erstellen wir das passende Brandschutzkonzept und/oder die Brandschutzordnung.

Brandschutz in Hotelbetrieben, hier entlang

Feuermelder Brandschutz Eichenbrenner Veranstaltungssicherheit EVS Safety Konstanz Bodensee

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Externer Brandschutzbeauftragter

Für kleinere und mittelgroße Betriebe lohnt es sich oft nicht selbst einen Brandschutzbeauftragten auszubilden. Wir stellen Ihren Brandschutzbeauftragten und begleiten Sie im Betrieb vor Ort.

Ein Brandschutzbeauftragter unterstützt sie in allen Aspekten des Brandschutzes, er führt regelmäßig Brandschutzbegehungen durch und überblickt die Prüffristen Ihrer brandschutztechnischen Einrichtungen. Eine professionelle Brandschutzbegehung ähnelt einem Audit und liefert einen ausführlichen Bericht als Fazit.

Ein Brandschutzbeauftragter kann Sie unterstützen bei:

– der Einhaltung der geltenden Vorschriften und Vorgaben

– der Fortschreibung der Brandschutzordnung

– der Qualifizierung ihrer Angestellten als Brandschutzhelfer und der vorgeschriebenen Schulung mit Feuerlöschern

– der Kontrolle der Fluchtwege und deren Beschilderung

– der Erstellung einer Notfallplanung

– auf Wunsch der Durchführung einer Evakuierungsübung

– und vielem mehr!

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Erstellen von Brandschutzkonzepten für Veranstaltungen

Bei mittelgroßen und großen Veranstaltungen rückt zunehmend auch der vorbeugende Brandschutz in den Fokus. Wir erstellen Ihnen ein Brandschutzkonzept, sowie die entsprechende Brandschutzordnung.

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Erstellen einer Brandschutzordnung

Eine Brandschutzordnung darf in keinem Betrieb fehlen! Sie ist zudem ständig aktuell zu halten und muss fortgeschrieben werden.
Eine Brandschutzordnung erstellen wir Ihnen für Ihren Betrieb, wie auch für Veranstaltungen.

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Erstellen einer Notfallplanung

Wer trifft im Brandfall welche Entscheidungen, wer welche Maßnahmen? Für den Brandfall sollten Notfallpläne existieren die den Mitarbeitern genaue Handlungsanweisungen gibt. Ebenfalls sollte diese Planung wichtige Rufnummern und die Notfallkontakte enthalten.

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Brandschutz in Hotelbetrieben

Gerade in Hotels und Gaststätten ist der Brandschutz ein besonders wichtiges Thema, vornehmlich aufgrund der Sicherheit Ihrer Besucher. Doch neben den zahlreichen gesetzlichen Vorschriften gilt es insbesondere auch die Vorgaben

  • der Berufsgenossenschaft,
  • der Verbände,
  • sowie der Feuerversicherer

zu kennen und einzuhalten. 

Zuständig und in der Pflicht ist der Betreiber, also in der Regel der Direktor (oder Geschäftsführer).
Unterstützung bei dieser Aufgabe kann ein externer Brandschutzbeauftragter geben, klicken Sie hier für weitere Informationen!

Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot an

EVS-Safety

Dennis Eichenbrenner
Fachplaner für Besuchersicherheit
Haidelmoosweg 27a
D-78467 Konstanz

Tel.: +49 (0)7531 922 93 44
Mail: info@evs-safety.de
Web: www.evs-safety.de


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