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Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Warum betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz?

  • Arbeitgeber sind gemäß Arbeitsschutzgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet, für eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation im Unternehmen zu sorgen.
  • Dazu zählt die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit.
  • Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt den Arbeitgeber beim Arbeits- und Gesundheitsschutz: Hierzu zählen unter anderem die Sicherheitsunterweisung gemäß § 12 ArbSchG oder die Gefährdungsbeurteilung.
  • Investitionen in die Arbeitssicherheit und den Arbeitsschutz zeigen sich mittel- bis langfristig in gleichbleibenden oder sinkenden Betriebskosten.

Betrieblicher Arbeitsschutz

Mit der zunehmenden Komplexität der Arbeitswelt steigen auch die Bedeutung und die Anforderungen an die Maßnahmen zum betrieblichen Arbeitsschutz der Arbeitnehmer. Egal ob im Büro, auf der Baustelle, in Fahrzeugen oder in der Produktionshalle: Die Schaffung und der Erhalt sicherer und menschengerechter Arbeitsbedingungen sind Grundlagen für ein funktionierendes Beschäftigungssystem und die Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden.

In diesem Sinne steht die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Interesse der Arbeitgeber. Für Unternehmen hat ein guter betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz zahlreiche Vorteile: Das Bewusstsein der Arbeitnehmer für Gefährdungen wird erhöht, sicherheitswidrige Verhaltensweisen werden gemindert und Gefährdungen dadurch verringert. Arbeitsunfälle, Ausfallzeiten und Betriebsstörungen werden durch eine effiziente Struktur der Maßnahmen zum Arbeitsschutz ebenso reduziert. Ein sicheres Arbeitsumfeld verbessert zudem das Betriebsklima und hat einen positiven Effekt auf das Image in der Öffentlichkeit.

Investitionen in den betrieblichen Arbeitsschutz, den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer und in die Arbeitssicherheit führen mittel- bis langfristig zu gleichbleibenden oder sinkenden betrieblichen Kosten.

Gesetzliche Grundlagen und Pflichten im Rahmen des Arbeitsschutzes

Betrieblicher Arbeitsschutz und Fachkraft für Arbeitssicherheit

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Arbeitgeber sind verpflichtet, für eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation im Unternehmen zu sorgen. Das Grundlagengesetz für den betrieblichen Arbeitsschutz ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), weitere relevante Gesetze sind das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Zur betrieblichen Arbeitsschutzorganisation zählen Bestandteile wie zum Beispiel der Arbeitsschutzausschuss (ASA), der nach §11 ASiG ab einer Beschäftigtenanzahl von mehr als 20 Mitarbeitenden eingerichtet werden muss. Oder auch die Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 ArbSchG sowie die zu bestellende Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin.

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Ab einem Beschäftigten sind Betriebe dazu verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) sowie einen Betriebsarzt bzw. eine Betriebsärztin zu bestellen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt und berät den Arbeitgeber beim Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie bei der Unfallverhütung. Die Vorgaben und Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit des ASiG werden durch die Unfallverhütungsvorschrift “Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit” – Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) konkretisiert. Die Gesamtbetreuung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit setzt sich aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen bzw. anlassbezogenen Betreuung zusammen.

Fachkraft für Arbeitssicherheit im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes

Unterweisung

Arbeitgeber müssen dafür Sorge tragen, dass die Mitarbeitenden eine Sicherheitsunterweisung gemäß § 12 ArbSchG erhalten, mit dem Ziel, dass die Beschäftigten Gesundheitsgefährdungen als solche erkennen  und sachgerecht damit umgehen können.

Gefährdungsbeurteilung

Um die relevanten und richtigen Schutzmaßnahmen treffen zu können, sind Arbeitgeber zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Abhängig von der Art und Größe des Unternehmens und den jeweiligen Gefährdungsfaktoren wird eine Beurteilung durchgeführt. Auch die Beurteilung psychischer Belastungen gehört zur Pflicht des Arbeitgebers.

Arbeitsschutzmanagementsysteme

Ein besonders wirkungsvolles Instrument, um die Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden im Betrieb umzusetzen, ist die Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems.

Unsere Leistungen für Ihren betrieblichen Arbeitsschutz

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Wir beraten Sie umfassend zu Ihrem betrieblichem Arbeits- und Gesundheitsschutz und stellen Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen. Dabei decken wir sämtliche Bereiche der Arbeitssicherheit ab: von Hygiene über Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung, Umweltschutz bis hin zu Gefahrstoffmanagement und Explosionsschutz. Die sicherheitstechnische Betreuung gemäß § 6 ASiG bzw. Vorschrift 2 DGUV sowie die Sicherheitsunterweisung gemäß § 12 ArbSchG gehören ebenso zu unserem Angebot. Auch bei der Umsetzung eines Arbeitsschutzmanagementsystems unterstützen wir Sie gerne.

Beratung Audits Schulungen Unterweisung Arbeitsschutz

Sie wünschen eine Unterstützung hinsichtlich der Konzeptionierung, Planung und Umsetzung Ihrer sicherheitstechnischen Maßnahmen im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz? Kommen Sie gerne auf uns zu – wir bieten neben Beratung, Konzeptionierung, vor-Ort-Begehungen und Besprechungen auch Audits und Prüfungen sowie Ausbildung, Schulungen und Unterweisungen an.

Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot an

EVS-Safety

Dennis Eichenbrenner
Fachplaner für Besuchersicherheit
Haidelmoosweg 27a
D-78467 Konstanz

Tel.: +49 (0)7531 922 93 44
Mail: info@evs-safety.de
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